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Offshore-Windpark "Butendiek"

Pays/Territoire
Allemagne
Type de cour
Nationale- cour inférieure
Date
Mai 6, 2019
Source
UNEP, InforMEA
Nom du tribunal
Verwaltungsgericht Koeln
Siège de la cour
Cologne, Germany
Numéro de référence
2 K 6873/15
Langue
Allemand
Sujet
Énergie, Espèces sauvages et écosystèmes
Mot clé
Protection des espèces Espèces végétales protégées Espèces halieutiques protégées Protection de l'habitat Énergie renouvelable Espèces animales protégées
Résumé

Nachdem mehrere Klagen des NABU gegen die erteilte Genehmigung sowie die Errichtung des Windparks erfolglos geblieben waren, beantragte er beim beklagten Bundesamt für Naturschutz wegen eingetretener Umweltschäden am Lebensraum der Stern- und Prachttaucher die Anordnung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gegenüber dem Betreiber des Windparks. Dies lehnte das Bundesamt ab. Zum einen sei kein Umweltschaden eingetreten, zum anderen sei den Verantwortlichen kein schuldhaftes Verhalten bezüglich der Verursachung eines - unterstellten - Umweltschadens vorzuwerfen. Das VG Köln bestätigte nun die fachlichen und rechtlichen Erwägungen des Bundesamts für Naturschutz, das ein Einschreiten gegen die seeanlagenrechtlich genehmigte Anlage auf Grundlage des Umweltschadensrechts abgelehnt hatte. Unabhängig von der zwischen den Parteien umstrittenen Frage, ob ein Umweltschaden überhaupt eingetreten ist, setze ein Einschreiten nach dem Umweltschadensrecht hier voraus, dass der Betreiber schuldhaft gehandelt hat. Für ein Verschulden sei jedoch nichts ersichtlich, da sich der Betreiber insbesondere auf die bestandskräftige Genehmigung und die Richtigkeit verschiedener fachgutachterlicher Beurteilungen verlassen konnte. Die Berufung zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen wurde zugelassen.

Texte intégral
2147795.html