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Offshore-Windpark "Butendiek"

País/Territorio
Alemania
Tipo de la corte
Nacional - corte inferior
Fecha
May 6, 2019
Fuente
UNEP, InforMEA
Nombre del tribunal
Verwaltungsgericht Koeln
Sede de la corte
Cologne, Germany
Número de referencia
2 K 6873/15
Idioma
Alemán
Materia
Especies silvestres y ecosistemas, Energía
Palabra clave
Protecíon de las especies Especies de plantas protegidas Especies de peces protegidas Protección del hábitat Energía renovable Especies animales protegidas
Resumen

Nachdem mehrere Klagen des NABU gegen die erteilte Genehmigung sowie die Errichtung des Windparks erfolglos geblieben waren, beantragte er beim beklagten Bundesamt für Naturschutz wegen eingetretener Umweltschäden am Lebensraum der Stern- und Prachttaucher die Anordnung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gegenüber dem Betreiber des Windparks. Dies lehnte das Bundesamt ab. Zum einen sei kein Umweltschaden eingetreten, zum anderen sei den Verantwortlichen kein schuldhaftes Verhalten bezüglich der Verursachung eines - unterstellten - Umweltschadens vorzuwerfen. Das VG Köln bestätigte nun die fachlichen und rechtlichen Erwägungen des Bundesamts für Naturschutz, das ein Einschreiten gegen die seeanlagenrechtlich genehmigte Anlage auf Grundlage des Umweltschadensrechts abgelehnt hatte. Unabhängig von der zwischen den Parteien umstrittenen Frage, ob ein Umweltschaden überhaupt eingetreten ist, setze ein Einschreiten nach dem Umweltschadensrecht hier voraus, dass der Betreiber schuldhaft gehandelt hat. Für ein Verschulden sei jedoch nichts ersichtlich, da sich der Betreiber insbesondere auf die bestandskräftige Genehmigung und die Richtigkeit verschiedener fachgutachterlicher Beurteilungen verlassen konnte. Die Berufung zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen wurde zugelassen.

Texto completo
2147795.html